Tipps
ARBEITSSCHEINWERFER AN FAHRZEUGEN
Arbeitsscheinwerfer und Suchscheinwerfer an Fahrzeugen werden wieder beliebter. Folgendes muss bei der Montage nach §52 StVZO beachtet werden:
Suchscheinwerfer:
Ein Exemplar am Fahrzeug ist erlaubt. Maximal 35W stark, darf nur einschaltbar sein bei bereits eingeschaltetem Fahrzeuglicht. Darf nur kurzzeitig und nicht zum Ausleuchtung der Straße genutzt werden. Suchscheinwerfer dürfen drehbar sein, nur weißes Licht ist zulässig. Der dazugehörige Schalter muss entsprechend gekennzeichnet sein.
Arbeitsscheinwerfer:
Keine Begrenzung der Anzahl oder Leistung, aber dürfen grundsätzlich nicht während der Fahrt eingeschaltet werden. Wenn der Arbeitsscheinwerfer nach vorne leuchtet, darf dieser zur zuschaltbar sein bei eingeschaltetem Fahrzeuglicht. Arbeitsscheinwerfer dürfen keine Prüfzeichen für andere Schweinwerfer haben.1 Nur weißes Licht ist zulässig. Der/die dazugehörige/n Schalter muss entsprechend gekennzeichnet sein. Sattelzugmaschinen dürfen keine Arbeitsscheinwerfer nach vorne haben.2
Zuletzt aktualisiert am 04.03.2020 von de Boer.
Umbau zum Wohnmobil
Folgende Anforderungen gelten für Wohnmobile und müssen beim Umbau berücksichtig werden:
Mindestausstattung im Wohnteil:
-Sitzgelegenheit mit Tisch
-Schlafplatz
-Küche/zugelassene Kocheinrichtung (fest eingebaut)
-Schrank/Stauraum
Die Wohnmobil-Ausstattung muss fest eingebaut sein und den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen.
Volle Stehhöhe ist nicht mehr erforderlich.
Fest eingebaute Flüssiggas-Anlagen müssen dem DVGW-Arbeitsblatt G607 entsprechen.
Das Ausbau-Material darf nicht leicht entflammbar sein und muss splittersicher sein. Es dürfen keine scharfkantigen Teile oder Ecken vorhanden sein, dies gilt besonders im Bereich von Sitzplätzen.
Schranktüren und Schubladen benötigen eine formschlüssige Verriegelung von Schranktüren und Schubladen.
Alle Scheiben müssen eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen) haben.
Zuletzt aktualisiert am 17.05.2019 von de Boer.
Ehemalige Einsatzfahrzeuge
Regelmäßig sollen frisch ausgesonderte und meistens gut gepflegte Einsatzfahrzeuge auf Privatpersonen zugelassen werden. Hierbei sind besondere Bestimmungen und Auflagen zu beachten, damit es nicht zu Problemen und Unstimmigkeiten bei der Zulassung kommt. Wir versuchen nachfolgend dies zu beleuchten und geben praktische Hinweise in diesem Infoblatt.
Zuletzt aktualisiert am 12.02.2020 von de Boer.
Ist mein Kraftfahrzeug zu laut?
Mit dieser Hinweisblatt haben wir versucht dem Laien verständlich zu machen welche Grenzwerte es gibt und wie er selber kontrollieren kann ob sein Kfz zu laut ist bevor es behördlichen Ärger gibt.
Zuletzt aktualisiert am 17.02.2021 von de Boer.
Welche Unterlagen für die Zulassung?
Oftmals werden wir von Kunden gefragt, welche Unterlagen zur Zulassung beim Straßenverkehrsamt erforderlich sind. Die Hamburger Zulassungsstelle LBV hat hierzu eine praktische Aufstellung gemacht, auf die wir gerne verweisen:
http://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6435076/kfz-ummeldung-von-ausserhalb-hamburgs/
http://www.hamburg.de/lbv-fahrzeug/6435026/kfz-zulassung-importfahrzeug/
Diese Vorgaben gelten natürlich auch für andere Zulassungsstellen in Deutschland.
Zuletzt aktualisiert am 25.01.2018 von Knut Herrmann.
Oldtimer-Änderungen
An Oldtimern mit H-Kennzeichen sind nachträglich nun alle Änderungen oder Umbauten zulässig, die in den ersten zehn Jahren erfolgten oder möglich gewesen wären und nun nachträglich geschehen und damit zeitgenössisch sind. Ein Nachweis über zeitgenössisches Zubehör kann über Prospekte, Artikel oder Fotos erfolgen.
Weiterhin zulässig sind nicht zeitgenössische Änderungen, wenn diese älter als 30 Jahre sind sowie Änderungen, die für eine Baureihe für zulässig/möglich erklärt wurden.
Zuletzt aktualisiert am 07.03.2017 von Knut Herrmann.
Ohne Zulassung zur HU fahren?
Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:
§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."
In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden: Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.
Zuletzt aktualisiert am 07.03.2017 von Knut Herrmann.
Baurat
Eine Baurat-Abnahme (Vollabnahme §21) ist in vielen Fällen für ein Fahrzeug mittlerweile nicht mehr notwendig. Nach Einführung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) erlischt eine Betriebserlaubnis nicht mehr automatisch nach einer Abmeldung. Wir können Ihnen helfen eine gültige Betriebserlaubnis nachzuweisen, da wir auf das Archiv des Kraftfahrtbundesamtes zugreifen können. In diesen Fällen ist zum Anmelden (Wiederinbetriebnahme) beim Straßenverkehrsamt nur eine gültige Hauptuntersuchung notwendig.
MÖGLICHKEITEN:
- Ihr Fahrzeug hat noch einen alten Fahrzeugbrief, dabei ist egal wie alt dieser Brief ist.
- Ihr Fahrzeug war in Deutschland bereits angemeldet und der Hersteller hat für das Fahrzeug damals eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten (Meistens der Fall bei Fahrzeugen die in Deutschland regulär zu kaufen waren).
- Ihr Fahrzeug besitzt eine EG-Typgenehmigung, zu erkennen an einer "e"-Nummer auf dem Typenschild.
Nur in allen anderen Fällen benötigt Ihr Fahrzeug noch eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21, aber auch hierbei können wir Ihnen behilflich sein.
BEGRIFFSDEFINITION
Baurat - Ein in Norddeutschland verbreiteter Begriff für eine Vollabnahme/Einzelabnahme nach §21 StVZO. Entstanden aus dem behördlichen Rang der Ingenieure der Technischen Prüfstellen die diese Abnahmen durchführen durften. Heute heißen diese Personen "amtlich anerkannte Sachverständige", die letzten Beamten mit dem Rang "Baurat" müssten mittlerweile in Rente gegangen sein.
Zuletzt aktualisiert am 16.12.2016 von Knut Herrmann.
Rote Blinker
Bis zum 1.1.1970 waren rote hintere Blinker (amtlich: Fahrtrichtungsanzeiger) erlaubt. Fahrzeuge deren Erstzulassungsdatum davor liegt, dürfen hinten rot blinken. Dieses ist immer zulässig und muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Jüngere Fahrzeuge - auch Importfahrzeuge - brauchen für rote Blinker immer eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsstelle, in diesem Fall muss dies in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Bis zum 12.02.1981 galt die alte Richtlinie, wonach Ausnahmegenehmigungen bei roten Blinkern zu erteilen sei wenn a) "im Aufbau integrierte Leuchten", b) "keine Leuchten mit Bauartgenehmigung vorhanden sind" und c) "Etwa-Wirkung ausreichend". Dies war bei US-Fahrzeugen meistens der Fall, in anderen Fällen musste umgerüstet werden.
Nach der heute gültigen Richtlinie zu §21 StVZO ist eine Ausnahmegenehmigung bei neueren Fahrzeugen nicht mehr möglich.
Zuletzt aktualisiert am 07.03.2017 von Knut Herrmann.
HU-Frist überschritten?
Ab dem 1. Juli 2012 wird bei überschrittener Frist die neue Plakette nicht mehr zurückdatiert. Sollte die Frist aber mehr als zwei Monate überschritten sein, wird die Prüfgebühr um 20% teurer, da das Gesetz nun eine vertiefte Untersuchung fordert. Ein mutwilliges Hinauszögern soll so verhindert werden.
Bußgelder der Polizei bei überschrittener HU-Frist:
Überschritten um… | |
… 2-4 Monate | 15,- € |
… mehr als 4 Monate | 25,- € |
… mehr als 8 Monate | 40,- € und zwei Punkte |
Parallel dazu kann die Polizei immer auch eine Mängelkarte ausstellen und die zeitnahe Vorführung mit frischer Plakette anordnen.
Zuletzt aktualisiert am 21.03.2017 von Knut Herrmann.
Was ab wann
Hier kann der fachkundige Kraftfahrer nachlesen ab welchem Jahr sein Mobil welche Vorschriften erfüllen muss und welche Ausrüstungen vorhanden sein müssen. Es gilt bei allen Daten für Übergangsfristen das eingetragene Erstzulassungsdatum des Kraftfahrzeuges.
Zuletzt aktualisiert am 07.03.2017 von Knut Herrmann.
Richtlinie §23
Hier können Sie die aktuelle Richtlinie für die H-Kennzeichen-Begutachtung nachlesen:
Zuletzt aktualisiert am 16.12.2016 von Knut Herrmann.
Größen der Kennzeichen

Zuletzt aktualisiert am 12.12.2018 von Gastadmin.