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Baurat

Eine Baurat-Abnahme (Vollabnahme §21) ist in vielen Fällen für ein Fahrzeug mittlerweile nicht mehr notwendig. Nach Einführung der FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung) erlischt eine Betriebserlaubnis nicht mehr automatisch nach einer Abmeldung. Wir können Ihnen helfen eine gültige Betriebserlaubnis nachzuweisen, da wir auf das Archiv des Kraftfahrtbundesamtes zugreifen können. In diesen Fällen ist zum Anmelden (Wiederinbetriebnahme) beim Straßenverkehrsamt nur eine gültige Hauptuntersuchung notwendig.

MÖGLICHKEITEN:

  • Ihr Fahrzeug hat noch einen alten Fahrzeugbrief, dabei ist egal wie alt dieser Brief ist.
  • Ihr Fahrzeug war in Deutschland bereits angemeldet und der Hersteller hat für das Fahrzeug damals eine Allgemeine Betriebserlaubnis erhalten (Meistens der Fall bei Fahrzeugen die in Deutschland regulär zu kaufen waren).
  • Ihr Fahrzeug besitzt eine EG-Typgenehmigung, zu erkennen an einer "e"-Nummer auf dem Typenschild.

Nur in allen anderen Fällen benötigt Ihr Fahrzeug noch eine Einzelbetriebserlaubnis nach §21, aber auch hierbei können wir Ihnen behilflich sein. 

BEGRIFFSDEFINITION
Baurat - Ein in Norddeutschland verbreiteter Begriff für eine Vollabnahme/Einzelabnahme nach §21 StVZO. Entstanden aus dem behördlichen Rang der Ingenieure der Technischen Prüfstellen die diese Abnahmen durchführen durften. Heute heißen diese Personen "amtlich anerkannte Sachverständige", die letzten Beamten mit dem Rang "Baurat" müssten mittlerweile in Rente gegangen sein.

Zuletzt aktualisiert am 16.12.2016 von Knut Herrmann.

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