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Größen der Kennzeichen

Das wohl emotionalste Thema und zugleich auch der Bereich wo viele Fehler gemacht werden sind die Kennzeichengrößen. Wir versuchen hiermit ein wenig Ordnung und Klarheit zu schaffen. Grundsätzlich muss das Verkehrsamt eine zum Fahrzeug passende Kombination zuteilen.
 
Die Form, Ausgestaltung und Größe der Kennzeichen ("Nummernschilder") regelt die Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung FZV. Für zweispurige Fahrzeuge (also Kräder ausgenommen) sind vorne und/oder hinten Einzeilige (Standardform) oder Zweizeilige ("Kuchenblech", "Käfernummer") zulässig.
Für beide Formen gibt es lediglich eine maximal zulässige Länge, es existiert also keine Vorgabe über eine Mindestlänge!
 
Für Motorräder gibt es seit einigen Jahren eine eigene Form, hier ist die maximale Breite und auch die minimale Breite (180 bis 220mm) vorgeben.
Für Leichtkrafträder und Lof-Fahrzeuge sind die verkleinerten Kennzeichen vorgeschrieben ("Treckernummer"). Auch hier gibt es nur eine maximale Länge und keine Mindestlänge. 
 
Die Länge des Kennzeichens richtet sich nach der durch das Verkehrsamt zugeteilten Kombination ("Landkreis-Buchstaben-Ziffern"). Eine kurze Kombination darf also grundsätzlich auf ein kurzes Blech geprägt werden, ohne dass dafür Genehmigungen oder Eintragungen nötig sind.
 
Grundsätzlich ist die FE-Mittelschrift für Kennzeichen vorgeschrieben, sollte aus folgenden Gründen die zugeteilte Kombination nicht auf das passende Kennzeichenblech prägbar sein, ist die FE-Engschrift zu verwenden: 
 
"Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden." (vgl. 4.) Ergänzungsbestimmungen)
 
Grundsätzlich muss das Verkehrsamt eine Kombination zuteilen die in FE-Mittelschrift auf ein am Fahrzeug passendes Kennzeichen prägbar ist. Sollte eine passende Kombination nicht zuteilbar sein weil keine entsprechende Kombination mehr verfügbar ist, so kann dann die FE-Engschrift benutzt werden. Sollte auch in diesem Fall das Verkehrsamt keine passende Kombination verfügbar haben, so muss der Halter ggf. am Fahrzeug Veränderungen vornehmen (aber nur wenn keine einzige kurze Kombination frei ist):
 
"Das Kennzeichen darf nicht größer sein als die etwa vorgeschriebene oder die vom Hersteller vorgesehene Anbringungsstelle dies zulässt. In keinem Fall dürfen die zu den einzelnen Kennzeichenarten angegebenen Größtmaße überschritten werden. (vgl. 4.) Ergänzungsbestimmungen)
 
Stellt der Sachverständige fest, dass ein Umbau hinten einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, oder technisch nicht möglich ist (dazu zählen auch Veränderungen bei Oldtimern die das Gesamtbild verändern), so kann das Verkehrsamt mittels einer Ausnahmegenehmigung hinten ein verkleinertes Kennzeichen ("255x130", "Trecker") nach Nr. 1 Satz 1 Buchstabe d zulassen. Hierzu ist in der Regel immer ein entsprechendes Gutachten erforderlich. 
Vorne ist dies leider nicht vorgesehen. Zugeteilte verkleinerte Kennzeichen vorne liegen komplett im Ermessen und der Kulanz des Verkehrsamtes.
 
 
Bis zum 01.07.2012 war in Anlage 2 Abs. 2 FZV geregelt, dass zwei- und dreistellige Erkennungsnummern ("kurze Nummern") reserviert sind für Fahrzeuge an denen längere Kombinationen nicht passen und nur denen zugeteilt werden dürfen. Dies wurde ersatzlos gestrichen mit der Begründung dass durch Einführung der neuen Kradkennzeichen dies nicht mehr erforderlich ist, "die Aufhebung entspricht auch dem Wusch vieler Bürger, bei der Zulassung ihres Fahrzeuges eine möglichst kurze Erkennungsnummer zugeteilt zu bekommen" (vgl. BRDrs 709/11 S.19).
 
Klebekennzeichen sind grundsätzlich nicht zulässig, dazu gibt es auch eine Anweisung aus dem Bundesverkehrsministerium. Vereinzelnd werden von den obersten Verkehrsbehörden der Länder noch Ausnahmegenehmigungen ausgesprochen, es ist aber fast unmöglich so etwas umzusetzen.
 
 
Wir haben mögliche Kennzeichengrößen anhand von Beispielen zusammengestellt. Wir unterscheiden zwischen Mittelschrift und Engschrift. Die geprägte Zahl steht für die Breite des verwendeten Kennzeichens in Millimeter.
 
 
Wir empfehlen diese Kennzeichenpräger die Kennzeichenbleche in vielen Größen haben:

Zuletzt aktualisiert am 12.12.2018 von Gastadmin.

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