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LÄNGER ALS 7 JAHRE ABGEMELDET

Wenn Fahrzeuge länger als sieben Jahre abgemeldet ("vorübergehend stillgelegt“) sind, fordern einige wenige Zulassungsstellen ein Vollgutachten zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis und akzeptieren eine einfache Hauptuntersuchung nicht. Dies ist nicht korrekt; eine entsprechende juristische Kommentierung aus der Fachliteratur ist hier einsehbar. Wenn auch nach über 7 Jahren ein Nachweis über eine bereits bestehende Betriebserlaubnis erbracht werden kann, ist diese Forderung unzulässig. Ein Nachweis über eine bestehende Betriebserlaubnis ist immer ein Fahrzeugbrief, liegt also der Brief noch vor ist alles gut. Sieben Jahre nach einer Abmeldung sollen die Fahrzeugdaten im System der Zulassungsstelle und beim KBA gelöscht werden, die bedeutet aber nicht automatisch ein Erlöschen der bestehenden Betriebserlaubnis. Wenn aber nach über 7 Jahren der Fahrzeugbrief verloren geht, ist dann immer ein Vollgutachten zur Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis erforderlich.

Zuletzt aktualisiert am 03.05.2021 von de Boer.

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