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NEUAUSSTELLUNG / ZWEITSCHRIFT BETRIEBSERLAUBNIS

Zulassungsfreie Fahrzeuge* besitzen keinen Fahrzeugbrief (ZB2) sondern lediglich einen Betriebserlaubnisbogen (meist als graue, blaue oder grüne Pappe). Geht diese Betriebserlaubnis verloren muss eine Zweitschrift ausgestellt werden. Dieses macht der Hersteller oder im Einzelfall eine Prüfstelle. Diese Dienstleistung bieten auch wir an.

Um eine Zweitschrift ausstellen zu dürfen wird ein formloses Schriftstück der zuständigen Zulassungsstelle benötigt. Die Zulassungsstelle muss bescheinigen dass die Betriebserlaubnis nicht eingezogen wurde (z.B. bei einer Polizeikontrolle) und/oder der Betrieb des Fahrzeuges nicht untersagt wurde sowie dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet wurde.

Da Zulassungsstellen immer wieder Probleme mit dem Ausstellen eines solchen formlosen Schreibens haben, haben wir anliegend einige Beispiele von Schreiben zusammengestellt sowie Beispiele von Hersteller-Anträgen.

Sollten für das Fahrzeug im zentralen Fahrzeugregister noch Daten gespeichert sein ist zudem ein Ausdruck dieses Datensatzes erforderlich

*Mofa/Mopeds (Kleinkrafträder), Leichtkrafträder (125 ccm), Anhänger Sportzwecke u.a., LoF etc. (Vgl. §4 FZV)

Zuletzt aktualisiert am 06.02.2022 von de Boer.

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