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Ohne Zulassung zur HU fahren?

Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:

§12 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung
"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung, dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Zulassungsbezirks mit ungestempelten Kennzeichenschildern durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat oder eine Reservierung nach § 16 Absatz 1 Satz 5 besteht und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden: Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.

Zuletzt aktualisiert am 23.04.2024 von Knut Herrmann.

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