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Oldtimer-Änderungen

An Oldtimern mit H-Kennzeichen sind nachträglich nun alle Änderungen oder Umbauten zulässig, die in den ersten zehn Jahren erfolgten oder möglich gewesen wären und nun nachträglich geschehen und damit zeitgenössisch sind. Ein Nachweis über zeitgenössisches Zubehör kann über Prospekte, Artikel oder Fotos erfolgen.

Weiterhin zulässig sind nicht zeitgenössische Änderungen, wenn diese älter als 30 Jahre sind sowie Änderungen, die für eine Baureihe für zulässig/möglich erklärt wurden.

Zuletzt aktualisiert am 07.03.2017 von Knut Herrmann.

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