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Umbau zum Wohnmobil

Folgende Anforderungen gelten für Wohnmobile und müssen beim Umbau berücksichtig werden:
Mindestausstattung im Wohnteil:
-Sitze (dürfen gleichzeitig Schlafgelegenheit sein) und Tisch (darf herausnehmbar sein)
-Schlafplatz
-Küche/zugelassene Kocheinrichtung (fest eingebaut)
-Schrank/Stauraum

Die Wohnmobil-Ausstattung muss fest eingebaut sein und den überwiegenden Teil des Fahrzeuges einnehmen.
Volle Stehhöhe ist nicht mehr erforderlich.
Fest eingebaute Flüssiggas-Anlagen müssen dem DVGW-Arbeitsblatt G607 entsprechen. Fest eingebaute Gaskartuschenkocher (mit Zündsicherung) sind zulässig, wenn diese für den Innenraum zugelassen sind. Alternativ können Gaskartuschenkocher fest auf Auszügen verbaut sein zum Betrieb außerhalb des Fahrzeuges.

Es dürfen keine scharfkantigen Teile oder Ecken vorhanden sein, dies gilt besonders im Bereich von Sitzplätzen.
Schranktüren und Schubladen benötigen eine formschlüssige Verriegelung.
Alle Scheiben/Fenster müssen eine Bauartgenehmigung (Prüfzeichen) haben.

Der Wohnbereich muss eine unabhängige Sicherheitsentlüftung (DIN EN 721) haben; mindestens eine Öffnung für Zu- sowie Abluft.

Nachgerüstete Sitze und Sitzkonsolen müssen Nachweise für Sitzfestigkeit und Verankerung (ECE 17) sowie für Gurtverankerung (ECE14) haben. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge deren Erstzulassung vor Einführung der entsprechenden Richtlinie war.

Die Festigkeit des Ausbaus liegt in der Verantwortung desjenigen, der das Fahrzeug ausgebaut hat, ggf. sind Festigkeitsnachweise/Berechnungen erforderlich. Weitere Informationen: VdTÜV-Merkblatt 740 (Anforderungen Wohnmobil).

Zuletzt aktualisiert am 21.03.2022 von de Boer.

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